Vorzeitige Aufnahme
Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte, deren Kind zwischen 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet, können bei der Schulleiterin der Volksschule um vorzeitige Aufnahme ansuchen.
Stärkenorientierung durch Schwerpunkte
Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte, deren Kind zwischen 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet, können bei der Schulleiterin der Volksschule um vorzeitige Aufnahme ansuchen.